Vertragliche Grundlagen unserer Zusammenarbeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen convepremi (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Planung, Lieferung und Montage von Wintergärten, Terrassenüberdachungen und verwandten Bauleistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dessen Anfrage ein schriftliches Angebot unterbreitet und der Auftraggeber dieses Angebot schriftlich annimmt.
Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot des Auftragnehmers und der dazugehörigen Leistungsbeschreibung.
Änderungen und Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Mehrkosten, die durch Änderungswünsche des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
Alle auf der Website genannten Preise sind unverbindliche Richtwerte und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der verbindliche Preis ergibt sich aus dem schriftlichen Angebot.
Die Zahlung erfolgt wie folgt:
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Liefertermine und -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
Der Auftraggeber hat die baulichen Voraussetzungen für die Montage auf eigene Kosten herzustellen. Hierzu gehören insbesondere ein tragfähiges Fundament und die Bereitstellung von Strom- und Wasseranschlüssen.
Die Montage erfolgt während der üblichen Geschäftszeiten. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten sind gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Nach Fertigstellung der Leistung erfolgt eine gemeinsame Abnahme durch Auftragnehmer und Auftraggeber. Das Ergebnis wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung vor, obwohl er hierzu aufgefordert wurde, gilt die Leistung als abgenommen.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich vereinbarten Eigenschaften aufweisen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Abnahme.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Bei berechtigten Mängelanzeigen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt verlangen.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die gelieferten Materialien und Bauteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist München, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026